Rechtsanwältin Simone Pietsch
Rechtsanwältin Simone Pietsch
Ich habe mich vor über 25 Jahren auf Rechtsfragen in Bezug auf Schule, Studium, Prüfung, Anerkennung von Ausländischen Abschlüssen sowie Aus- und Weiterbildung spezialisiert. Die "Idee" und das Interesse für dieses Rechtsgebiet entsprang meinen persönlichen Erfahrungen als Mutter von schulpflichtigen Kindern. Seinerzeit war der Anwalt noch nicht "in das Klassenzimmer eingezogen"; aber Schule, Universität etc, sind kein rechtfreier Raum. Heute befassen sich Anwälte und Gerichte zunehmend mit bildungsrechtlichen Streitigkeiten und die Gerichte haben für Schulen, Universitäten und Prüfungsbehörden Richtlinien herausgearbeitet. Ebenso müssen sich aber auch SchülerInnen und Studierende an die Vorgaben halten. Daher ist es für eine erfolgreiche Vertretung und Beratung in bildungsrechtlichen Angelegenheiten unabdingbar, die einschlägige Rechtsprechung und das Handeln der jeweiligen Institutionen zu kennen.
Mit meinem fundierten Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung, stehe ich Ihnen und Ihren Kindern kompetent und engagiert zur Seite.
Ich weiß sehr gut um die Emotionalität bildungsrechtlicher Belange. Ich höre daher zu und nehme mir Zeit. Der digitale Austausch von Dokumenten und die Option Webkonferenzen abzuhalten spart Zeit und garantiert zudem eine effiziente Betreuung der Mandate. So bleibt Zeit für das Wesentliche: Ihre Anliegen bestmöglich und erfolgreich zu bearbeiten.
Für (alle) Rechtsanwälte gilt bei der Berechnung der Gebühren das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt nicht "mehr" kostet. Bei der Mandatsaufnahme kläre ich Sie über die vorasussichtlich entstehenden Kosten auf.
Möchten Sie von mir eine erste Einschätzung der Rechtslage, berechne ich eine sog. Ersberatungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG i.H.v. EUR 236,10 inklusive Umsatzsteuer. Diese Gebühr rechne ich dann auf auf ein möglicherweise zustandekommendes Mandat in der gleichen Angelegenheit ein, so dass sich die nachfolgende Rechtsanwaltsgebühr um die Summe reduziert.
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